Fällt ein Alleingeschäftsführer oder ein geschäftsführender Gesellschafter aus, ist die Handlungsfähigkeit des ganzen Unternehmens gefährdet. Neben der Nachfolgeplanung muss es deshalb klare Anweisungen geben, die die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen. Neben so offensichtlichen zu regelnden Themen wie Bankvollmachten gibt es regelmäßig eine Vielzahl von Materien, die (nur) vom Geschäftsführer zu entscheiden sind. Es ist deshalb unbedingt Sorge dafür zu tragen, dass im Unternehmen ein Notfallhandbuch vorhanden ist.
Ziel dieses Notfallhandbuches ist es festzulegen, wer was entscheidet. Insbesondere die besonders problematische Situation des Ausfalls des geschäftsführenden Alleingesellschafters auf ungewisse Zeit (Unfall, Schlaganfall, Herzinfarkt) ist sorgfältig zu regeln. Bedenkt man, dass es in diesem Fall keine Gesellschafterversammlung gibt, die einen Ersatzgeschäftsführer bestellen kann (anders als bei Tod, bei dem die Erben an die Stelle des Gesellschafters treten), erkennt man die Brisanz der Situation.
Wir erstellen ein individuelles Notfallhandbuch, das alle Aspekte berücksichtigt und für den schlimmsten Fall klar festlegt, wer welche Entscheidungen in welchem Verfahren treffen wird. Dieses Handbuch gehört zwingend in jedes privat geführte Unternehmen.

